Update: Seit dem 01.01.2022 gilt das neue Kaufrecht
Mit dem Jahr 2022 wurde das Kaufrecht neu reformiert. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, den Anforderungen der immer mehr digitalisierten Gesellschaft mit Smartphone, Smart-Watch, Smart-Home, usw. von Gesetzeswegen gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang wurde das Schuldrecht maßgeblich angepasst und die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch die neue europäische Warenkaufrichtlinie ersetzt. Weiterhin bringt aber auch das allgemeine Kaufrecht eine Vielzahl von bedeutenden Änderungen mit sich. Gerade im Verbrauchsgüterkaufrecht ist zukünftig zwingend zwischen digitalen Produkten, Waren mit digitalen Elementen und Waren im eigentlichen (analogen) Sinne zu unterscheiden.
Neben weitergehenden Neuerungen wurde außerdem der Sachmangelbegriff nach § 434 BGB neu definiert und eine verlängerte Beweislastregelung eingeführt.
Während für Unternehmer all dies eine Anpassung aller Kaufverträge sowie weitreichende Informationspflichten bedeutet, werden durch die Reform die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.
Gerne beraten wir Sie bei allem, was Sie hierüber wissen müssen!
Neue schärfere Bußgelder für Raser und Falschparker!
Nun ist es amtlich. Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft und der hat es in sich.
Wer zu schnell fährt, zahlt dann fast doppelt so hohe Bußgelder wie bisher, wobei die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Von den neuen hohen Bußgeldern nicht verschont bleiben dann nämlich auch Radfahrer, die sich vorschriftswidrig verhalten.
Aber auch für Falschparker wird es spürbar teurer. Hierdurch sollen Fußgänger und Radfahrer besser geschützt werden. Neu im Rahmen der Neufassung des Bußgeldkataloges sind insbesondere die verschärften Sanktionen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn. So bekommen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder unerlaubt eine solche befahren, zukünftig ganz schnell ein Fahrverbot auferlegt.
Sollten auch Sie Betroffener eines Bußgeldbescheides sein oder Fragen zum neuen Bußgeldkatalog haben, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Wir stehen Ihnen selbstverständlich gern mit Rat und Tat zur Seite!