
„Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in gleicher Weise von dem Schicksal ihres Unternehmens abhängig."
(Robert Bosch)
Frau Rechtsanwältin Reum berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei jeglichen Fragen zum Arbeitsrecht.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den Lohn nicht oder Sie benötigen in einer anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit anwaltliche Hilfe? Dann zögern Sie nicht und kommen umgehend mit Ihrem Anliegen zu uns.
Gerade im Arbeitsrecht laufen nur sehr kurze Fristen, innerhalb derer Frau Rechtsanwältin Reum für Sie tätig werden muss. So muss beispielsweise bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage auf Weiterbeschäftigung erhoben werden.
Aber auch für Arbeitgeber ist Frau Rechtsanwältin Reum Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um den Abschluss oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen, Arbeitszeugnissen sowie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen, etc.