Für jeden Autoliebhaber ist sein Oldtimer ein ganz besonderes Einzelstück. Daher wissen wir auch, dass es für Sie bei der Beantwortung rechtlicher Fragen rund um Ihren Klassiker auf das nötige Spezialwissen ankommt.

Dies betrifft insbesondere die Schadensregulierung bei einem Unfall mit Ihrem Oldtimer. Gerade dann sind im Vergleich zu einem Unfall mit einem gewöhnlichen Gebrauchtwagen mehrere Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise wird die Wertminderung bei einem Oldtimer durch einen Vergleich der im Oldtimerbereich üblichen Zustandsnoten vor und nach dem Unfallereignis ermittelt. Eine ebenso erhebliche Rolle spielt es, inwieweit Ihr Oldtimer vor dem Unfall schon einmal restauriert worden ist. Dies zeigt auch, wie wichtig es ist, schon beim Erwerb eines Oldtimers über dessen Zustand ein sog. Wertgutachten einzuholen.

Frau Rechtsanwältin Reum bringt in diesem Bereich nicht nur das nötige juristische Fachwissen mit, sondern weiß auch privat diese Klassiker wertzuschätzen. So befinden sich im Familienbesitz von Frau Reum mehrere Oldtimer, u. a. eine Isabella der Marke Borgward, ein Hansa 1100, ein Lloyd LP 600, sodass sich Frau Reum mit den „oldtimerspezifischen" Besonderheiten dieser Unikate bestens auskennt.

Frau Reum berät Sie daher in folgenden Bereichen:

  • Fragen rund um den Kauf und Verkauf eines Oldtimers
  • Verkehrsunfallregulierung
  • Regulierung Kaskoschaden

Sollten Sie Fragen oder Probleme rund um Ihren Oldtimer haben, dann sprechen Sie uns gerne an!