
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."
(Dieter Hildebrandt)
Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat Herrn Rechtsanwalt Zetzmann im Jahr 2011 die Erlaubnis verliehen, den Fachanwaltstitel „Strafrecht" zu führen.
Somit gehört auch die Strafverteidigung - aber auch die Vertretung der Opfer von Straftaten durch Nebenklage oder die Geltendmachung von Schmerzensgeld im Strafprozess - zu den Schwerpunkten der Kanzlei.
Insbesondere durch den ebenfalls vorhandenen Fachanwaltsitel im Verkehrsrecht ist eine optimale Strafverteidigung im Bereich jeglicher Straßenverkehrsdelikte wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder auch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort garantiert. Das gleiche gilt im Hinblick auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen, hier namentlich in Bußgeldsachen aus dem straßenverkehrsrechtlichen Bereich.
Weitere strafrechtliche Schwerpunkte stellen darüber hinaus die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen, in Jugendstrafsachen aber auch in Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten sowie Kapitalstrafsachen dar.