
„Das Auto hat eine Schwäche: den Fahrer."
(anonym)
Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat Herrn Rechtsanwalt Zetzmann im Jahr 2006 die Erlaubnis verliehen, den Fachanwaltstitel „Verkehrsrecht" zu führen. Im Jahr 2021 hat zudem Frau Rechtsanwältin Reum erfolgreich ihren Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht mit besten Ergebnissen absolviert.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt daher im verkehrsrechtlichen Bereich. Sowohl im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge aber auch aus Werkstattverträgen ist eine professionelle Vertretung garantiert. Dabei versteht sich das Team insbesondere als Interessenvertreter der Unfallgeschädigten. Diese Interessen gilt es häufig genug gegen unberechtigte Kürzungsbestrebungen der Fahrzeugversicherer zur Geltung zu bringen.
Aufgrund der Spezialisierung im Verkehrs- und Strafrecht bietet Herr Rechtsanwalt Zetzmann darüber hinaus auch eine fundierte und ausführliche Beratung und gegebenenfalls Vertretung im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder) oder bei Verkehrsstraftaten sowie grundsätzlich bei „allen Problemen rund um Auto und Führerschein".
Die Wertschätzung der Tätigkeit von Herrn RA Zetzmann zeigt sich nicht zuletzt daran, dass dieser sowohl ADAC Vertragsanwalt als auch Vertrauensanwalt der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Südthüringen ist.
Herr Rechtsanwalt Zetzmann ist darüber hinaus Mitglied des Vereins „Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft", der jedes Jahr den bundesweit bekannten Verkehrsgerichtstag in Goslar ausrichtet.
Sämtliche Teammitarbeiterinnen sind darüber hinaus zertifizierte „Sachbearbeiterin Unfallschadensregulierung" und können - auf diese Weise weitergebildet – Ihnen zunächst im Rahmen erster Informationen bereits schon direkt am Telefon Rede und Antwort stehen.